AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ADST8/ADHUNT
Vertragsgegenstand
a) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung eines Medienprodukts (z.B. Film, Video, Foto) oder die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social Media Management gemäß den individuellen Vorgaben des Kunden. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Mitwirkungspflicht des Kunden & Drehtermine
a) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Materialien bereitzustellen, die für die Erstellung des Medienprodukts oder die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Der Kunde sorgt für den Zugang zu Drehorten und stellt sicher, dass alle Personen, die in der Produktion auftreten, der Nutzung ihrer Bilder und Stimmen zugestimmt haben.
b) Der Kunde verpflichtet sich, eng mit dem Produktionsteam oder Social-Media-Team zusammenzuarbeiten und notwendiges Feedback und Anweisungen zu geben.
c) Im Rahmen der Social-Media-Betreuung verpflichtet sich der Kunde zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit sowie zur Einhaltung der Mitwirkungspflichten, um einen reibungslosen Ablauf der vereinbarten Maßnahmen sicherzustellen. Wird ein Drehtermin aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden versäumt, so wird dieser dennoch in voller Höhe in Rechnung gestellt.
d) Drehtermine im Rahmen einer Betreuung mit Laufzeit können weder vorgezogen noch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Urheberrecht, Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt
a) Die Nutzungsrechte an den fertigen Medienprodukten werden dem Kunden übertragen. Das Urheberrecht verbleibt bei uns. Eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Eine veränderung der Medien ist untersagt.
b) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an den Medienprodukten bei adhunt.
c) adhunt behält sich das Recht vor, Medienprodukte für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Archivierung von Rohmaterial
a) Der Auftragnehmer archiviert Rohmaterial für 12 Monate ab Fertigstellung.
b) Der Kunde kann während dieses Zeitraums Rohmaterial gegen eine zusätzliche Gebühr abrufen, sofern der Auftragnehmer diesem ausdrücklich zustimmt. Die Höhe der Gebühr wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Umfang des abgerufenen Materials.c) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Rohmaterial nach und vor Ablauf des Archivierungszeitraums.

Vergütung, Anzahlung & Stornierung bei Einzelproduktionen
a) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer bei Einzelproduktionen berechtigt, eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises bei Auftragserteilung zu verlangen.
c) Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
d) Nach Zahlungseingang beginnt adhunt mit der Produktion.
e) Der Kunde kann den Auftrag vor Produktionsbeginn stornieren.
f) Bei Stornierung behält der Auftragnehmer die volle Anzahlung als Stornogebühr ein.

Vergütung, Anzahlung bei Produktionen mit Laufzeit
a) Die Vergütung für die Social Media Betreuung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer bei der Social Media Betreuung berechtigt, eine einmalige Setup-Gebühr zu erheben, die mit der Auftragsbestätigung fällig wird.
c) Zusätzlich zur Setup-Gebühr ist die monatliche Vergütung für die Social Media Betreuung jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

Zahlungsbedingungen Allgemein
a) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und sind innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen.

Abnahme
a) Der Kunde hat 14 Tage nach Fertigstellung das Recht zur Abnahme des Medienprodukts.
b) Während dieses Zeitraums kann der Kunde eine gelistete Korrektur anfordern, die nicht in unsere künstlerische Freiheit eingreift. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Produkt als abgenommen.

Vertraulichkeit
a) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen des Kunden streng vertraulich.
b) Informationen werden nur zur Auftragserfüllung oder nach schriftlicher Genehmigung weitergegeben.
c) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende.

Gewährleistung und Haftung
a) Wir gewährleisten, dass das Medienprodukt oder die Dienstleistung den vereinbarten Vorgaben entspricht.
b) Eine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung des Produkts ist ausgeschlossen.

Kündigung & Verlängerung von Verträgen mit Laufzeit
a) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen, jedoch läuft der Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter. Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) ausgesprochen werden. Wird der Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 weitere Monate. Diese automatische Verlängerung erfolgt zu denselben Bedingungen, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Datenschutz
a) Der Auftragnehmer behandelt personenbezogene Daten des Kunden vertraulich und verwendet sie nur zur Auftragsabwicklung.

Streitfall
Die Parteien verpflichten sich, im Streitfall zunächst eine gütliche Einigung durch Verhandlungen anzustreben. Gelingt dies nicht, erfolgt eine Mediation, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Widerrufsrecht
a) Mit der Auftragsbestätigung beginnt die Erbringung der Dienstleistung sofort (z. B. durch die Erstellung grafischer Elemente), auch wenn die Setup-Gebühr noch nicht bezahlt wurde. Der Kunde erklärt sich mit diesem sofortigen Beginn der Arbeit einverstanden.
b) Durch die Zustimmung zur Auftragsbestätigung und dem sofortigen Beginn der Dienstleistung entfällt das Widerrufsrecht, da die Leistung unmittelbar nach Vertragsabschluss erbracht wird.
c) Die Setup-Gebühr wird nicht erstattet, da sie für bereits erbrachte, individuell zugeschnittene Dienstleistungen verwendet wurde.

Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kernpflichten) betroffen sind.
b) Soweit der Auftragnehmer für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Die Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz.

ADST8
47574 Goch
Deutschland
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